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Winterreifenpflicht
Dieses Thema haben wir bereits im letzten Jahr einmal behandelt, halten es aber für wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass im Dezember 2010 die Winterreifenpflicht auch in Deutschland eingeführt wurde. Es droht ein Bußgeld von 40,00 € und ein Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen angehalten wird.
Der BVK e.V., der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute, macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass Sie bei einem Kaskoschaden mit einer Kürzung rechnen müssen, wenn die Fahrt mit Sommerreifen als grob fahrlässig anzusehen ist. Dies gilt auch für diejenigen Verträge, die bereits die Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" beinhalten.
In Ihrem eigenen Sinne sollten Sie daher auf Winterreifen oder auf für den Winter geeignete Reifen umsteigen. Hierunter fallen als M+S Reifen gekennzeichnete Reifen, sowie auch Ganzjahresreifen, die mit dem M+S Symbol gekennzeichnet sind.