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Lebensversicherungen am Ende?
Mit Wirkung zum 01.01.2012 verändern sich einige Eckpunkte der Bedingungen für eine Vorsorgeversicherung. Der Garantiezins sinkt von 2,25% auf 1,75% und das früheste Schlussalter für eine steuerbegünstigte Kapitalauszahlung steigt von 60 auf 62 Jahre. Dennoch bleiben die Vorteile vieler Versicherungslösungen erheblich.
Bei der inzwischen am häufigsten gewählten Altersvorsorge „Rentenversicherung" bleiben die massiven Steuervorteile in der Rentenphase unabhängig vom Alter unverändert bestehen. Auch die Betriebliche Altersversorgung bietet nach wie vor große Vergünstigungen. Die sinkende Garantieverzinsung ist auch nicht generell ein Nachteil, weil selbst durchschnittliche Versicherer mehr als 3% Rendite bieten.
Fazit: Auch künftig gibt es kaum eine entsprechend geförderte Vorsorgelösung außerhalb der verschiedenen Durchführungswege bei Versicherungen. Wir zeigen Ihnen die für Sie geeignetste Variante gerne in einer umfassenden Beratung auf. Sprechen Sie uns einfach an!