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Krankenversicherung: Was man wirklich braucht!
17.01.2012

Krankenversicherung: Was man wirklich braucht!

Gesetzlich Versicherte nutzen die Möglichkeit, auf Zusatzversicherungen zurückzugreifen, um den Versicherungsschutz zu verbessern. Wir möchten nachfolgend darlegen, welche Ergänzungen an erster Stelle stehen sollten.

Stationäre Zusatztarife: Diese Tarife ermöglichen eine freie Krankenhauswahl und eine Behandlung als Privatpatient, beispielsweise durch die Chefarztbehandlung. Die Unterbringung erfolgt dann wahlweise im Ein- oder auch Zweibettzimmer. Eine sinnvolle Ergänzung für den Fall schwerer Erkrankungen, die einen längeren Krankenhausaufenthalt mit sich bringen.

Zahnzusatzversicherungen: Wenn Sie eine zahnärztliche Versorgung über die gesetzliche Standardversorgung hinaus wünschen, z. B. höherwertigen Zahnersatz, beteiligt sich die Zahnzusatzversicherung im Rahmen des gewählten Erstattungssatzes an den von Ihnen selbst zu tragenden Kosten. Es gibt Zahnzusatzpolicen in unterschiedlicher Ausgestaltung und mit verschiedensten Erstattungssätzen, von denen nicht jede Police auch wirklich Sinn macht. Wer eine gute Absicherung wünscht, der sollte einen umfangreichen Tarif wählen, der einen Großteil der Gesamtkosten einer Behandlung übernimmt.

Krankentagegeldversicherungen: Machen vor allem für Selbständige und Besserverdienende Sinn, da erstere keine Lohnfortzahlung erhalten und bei Angestellten diese nach dem 43. Krankheitstag entfällt. Danach kommt für Angestellte das Krankengeld zum tragen, das auf 89,25 € am Tag maximiert ist. Besserverdienende sollten sich also ab dem 43. Krankheitstag absichern, Selbständige zumindest ab dem 15. oder 22. Tag.

Ambulante Zusatzversicherungen: Der Zahl der Tarife in diesem Bereich ist unüberschaubar. Angeboten werden verschiedenste Leistungsarten, wie z. B. Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen, Zuzahlungen zu Medikamenten und Praxisgebühren sowie Heil- und Hilfsmittel. Ob eine solche Police für Sie empfehlenswert ist, hängt in erster Linie von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Möchten Sie beispielsweise auch gerne mit alternativen Behandlungsmethoden behandelt werden, sollten Sie den Abschluss eines entsprechenden Vertrags in Betracht ziehen.

Auslandsreisekrankenversicherung: Sofern Sie gelegentlich ins Ausland fahren, können wir den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung uneingeschränkt empfehlen. Sie übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung im Ausland und ersetzt auch die Kosten eines evtl. erforderlichen Rücktransportes, der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. Ein solcher Vertrag kostet nur ein paar Euro im Jahr und kann sogar als Familienvertrag abgeschlossen werden.

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