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Das Kfz-Wechselkennzeichen kommt
21.03.2012

Das Kfz-Wechselkennzeichen kommt

Voraussichtlich zum 01.07.2012 wird das Kfz-Wechselkennzeichen in Deutschland per Gesetz eingeführt. Im Hinblick auf die zu erwartenden Versicherungsprämien und die Vertragsgestaltung gibt es noch keine näheren Informationen, wir möchten Ihnen aber jetzt schon einmal die uns vorliegenden Informationen, zum aktuellen Stand und zur Ausgestaltung, an die Hand geben:

Für welche Fahrzeuge gilt das Wechselkennzeichen?

Ausschließlich für Pkw, Wohnmobile, Motorräder (einschließlich Trikes u. Quads) und Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht. Es darf aber nicht zwischen allen diesen Fahrzeugen gewechselt werden.

  • Zwischen welchen Fahrzeugen darf gewechselt werden?
  • Zwischen Pkw + Pkw
  • Zwischen Pkw + Wohnmobil
  • Zwischen Wohnmobil + Wohnmobil
  • Zwischen Motorrad + Motorrad
  • Zwischen Anhänger + Anhänger

Es darf somit nicht zwischen Pkw + Motorrad gewechselt werden.

Was ist noch zu beachten?

  • Die Fahrzeuge müssen überwiegend privat genutzt werden
  • Die Kennzeichen beider Fahrzeuge müssen die gleiche Größe haben
  • Kein Wechselkennzeichen bei Saison-, Roten, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen
  • Die beiden Fahrzeuge müssen nicht bei derselben Gesellschaft versichert sein

Was sollte man noch wissen?

  • Für jedes Fahrzeug wird ein individuelles Kennzeichen zugeteilt
  • Das Wechselkennzeichen besteht aus einem fest anzubringenden individuellen Teil und einem Wechselteil
  • Fahren ohne vollständiges Kennzeichen wird mit Bußgeld geahndet
  • Fahren ohne vollständiges Kennzeichen stellt eine Obliegenheitsverletzung dar
  • Die Kfz-Steuer wird uneingeschränkt für beide Fahrzeuge erhoben
  • Jedes Fahrzeug wird einzeln versichert
  • Das Saisonkennzeichen wird es parallel hierzu weiterhin unverändert geben
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