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Private Pflegeversicherung ab 2013 staatlich gefördert
Am 29. Juni 2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung beschlossen. Künftig erhält, wer privat für den Pflegefall vorsorgt, eine staatliche Förderung. Einkommensunabhängig erhalten gesetzlich Pflegeversicherte ab kommenden Jahr einen jährlichen Zuschuss von 60,00 €, sofern der Mindestbeitrag von 120,00 € gezahlt wird. Gewährt wird die Zulage auf Antrag, der über den vertragsführenden Versicherer einzureichen ist.
Das Gesetz sieht vor, dass es keine Ausschlusskritierien oder Risikozuschläge geben wird und lediglich Minderjährige oder bereits pflegebedürftige Personen von der Förderung ausgenommen sind.
Förderfähig sind Pflege-Zusatzversicherungen, die nach dem Risikoprinzip arbeiten und im Pflegefall ein Pflegegeld bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch bestehende Pflege-Zusatzversicherungen förderfähig.
Die ersten Tarife werden die Versicherer wohl erst Ende des Jahres auf den Markt bringen und es bleibt abzuwarten, ob es sinnvoll sein wird, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Durch den Annahmezwang sind die Versicherer dazu gezwungen anders zu kalkulieren als bei herkömmlichen Pflegeversicherungen. Personen, die auf Grund gesundheitlicher Probleme keinen Zugang mehr zu einer Pflegeversicherung mit Gesundheitsprüfung haben, könnte so allerdings die Vorsorge für den Pflegefall ermöglicht werden.