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Gültigkeit des Führerscheins künftig begrenzt
Ab dem 19. Januar gelten für Autofahrer einige gesetzliche Neuerungen. Nur wenige Fahrer sind sich dessen bewusst, dass der Führerschein künftig zeitlich befristet ist.
Im Zuge der Vereinheitlichung innerhalb der EU gelten alte Führerscheine (Karte, rosa oder grauer „Lappen") nur noch bis zum Jahr 2032. Spätestens dann muss für die Führerscheine eine Verlängerung beantragt werden. Dieser Antrag bringt allerdings keine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung mit sich. Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren, nach dessen Ablauf er erneut verlängert werden muss. Mit dieser Maßnahme soll Fälschungen vorgebeugt und die Aktualität der Fotos gewährleistet werden.
Personen, die ab dem 19. Januar die Führerscheinprüfung ablegen, erhalten dann einen Führerschein mit einer Gültigkeit von 15 Jahren.