News-Presse
Versicherungen und grobe Fahrlässigkeit
War es bis zur Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes noch so, dass grob fahrlässig herbeigeführte Schäden grundsätzlich als nicht versichert galten, ist es seit 2008 so, dass dieser generelle Ausschluss nicht mehr zulässig ist.
Leider hat es der Gesetzgeber versäumt eine klare Regelung vorzugeben, ob und in welcher Höhe Versicherer im Schadenfall zu leisten verpflichtet sind. Dies hat zur Folge, dass immer mehr dieser Fälle vor Gericht landen. Dort muss dann entschieden werden, welche Kürzungen vorgenommen werden dürfen.
Durch das Fehlen klarer Vorgaben und der unterschiedlichen Auffassung hinsichtlich der Quotelung durch die verschiedenen Gesellschaften und teilweise auch einzelner Mitarbeiter, gibt es bis heute keine einheitliche Richtlinie mit Kürzungssätzen.
Die Versicherungsbranche hat auf diese Problematik reagiert und in einigen Versicherungszweigen Produkte entwickelt, die keine sog. Einrede der groben Fahrlässigkeit vorsehen.
Gerne prüfen wir Ihre Verträge auf diesen Einschluss und bieten Ihnen, sofern möglich, auch entsprechende Alternativen an.