News-Presse
16.08.2014
Warnwestenpflicht
Die meisten unter Ihnen werden Sie bereits im Fahrzeug haben, seit dem 01.07.2014 ist es offiziell Pflicht, das Mitführen der Warnweste.
Unabhängig von der Zahl der Mitfahrer muss eine Warnweste, entsprechend der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013, an Bord sein. Wir empfehlen allerdings für jeden Mitfahrer eine Weste mitzuführen.
Betroffen von der Warnwestenpflicht sind alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse, Motorräder sind ausgenommen, aber auch ihnen empfehlen wir eine Warnweste im Fahrzeug zu deponieren.
Kann der Fahrer bei einer Kontrolle keine Weste vorweisen oder entspricht diese nicht dem geforderten Standard kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden.