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Kfz-Versicherung: Sondereinstufung für geschiedene und getrennt lebende Frauen und Männer
Zu den Folgen einer Trennung gehört die Tatsache, dass das Auto und somit auch die Versicherung mit dem erworbenen Schadenfreiheitsrabatt bei einem der beiden Partner verbleiben. Der andere Partner muss oftmals bei Null anfangen und zahlt einen exorbitant hohen Versicherungsbeitrag, wenn er sich dann (erstmalig) ein Fahrzeug zulegt.
Wir können Ihnen eine Sondereinstufung anbieten, bei der sich die Einstufung des Vertrages nach der Dauer des Führerscheinbesitzes richtet. Je nachdem wie lange Sie bereits im Besitz des Führerscheins sind kann der Vertrag zwischen 65 und 46 % eingestuft werden.
In dieser belastenden und häufig finanziell schwierigen Situation stellt diese Einstufung, zumindest in finanzieller Hinsicht, oftmals einen Lichtblick dar.
Um zu erfahren, an welche Voraussetzungen dieses Angebot geknüpft ist und ob es für Sie in Frage kommt, sprechen Sie uns bitte an.