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Privathaftpflichtversicherung
07.10.2016

Privathaftpflichtversicherung

Es passiert schneller als gedacht. Egal, ob aus Unvorsichtigkeit oder auch Leichtsinnigkeit, wird ein Dritter geschädigt. Für den daraus entstehenden Schaden ist der Verursacher gemäß BGB ersatzpflichtig. Gut, wenn für diesen Fall mit einer Privathaftpflichtversicherung vorgesorgt wurde.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. hat veröffentlicht, dass etwa 15 % der deutschen Haushalte keine solche Versicherung abgeschlossen haben. Viele Personen unterschätzen  scheinbar das (wirtschaftliche) Risiko, das daraus erwächst. Wir raten daher dringend zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Doch was, wenn Sie in einem Schadenfall der Geschädigte sind und der Schädiger weder eine Versicherung, noch die nötigen finanziellen Mittel besitzt, um sie zu entschädigen? In diesem Fall greift, unter bestimmten Voraussetzungen, die sog. Forderungsausfalldeckung, die Bestandteil einer guten Privathaftpflichtversicherung sein sollte.

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