News-Presse
15.01.2017
Versicherungskennzeichen
Wir weisen darauf hin, dass die Gültigkeit Ihres Versicherungskennzeichens am 28.02.2017 endet.Wie in jedem Jahr müssen Sie sich rechtzeitig ein neues Schild besorgen und an Ihrem Fahrzeug montieren, bevor Sie es nach diesem Termin wieder im Straßenverkehr nutzen (hierzu zählt übrigens auch schon das bloße Abstellen). Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz kann, neben einer Geldbuße, sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen und im Falle eines Unfalles geht der verursachte Schaden zu Ihren Lasten. Schilder für das neue Verkehrsjahr erhalten Sie bei uns im Büro.