News-Presse
26.11.2010
Kfz-Versicherung: Fahrerschutzversicherung
Die klassische Insassen-Unfallversicherung hat ausgedient. Viele Gesellschaften bieten inzwischen eine sog. Fahrerschutzversicherung an. Während Mitfahrer bei Personenschäden einen Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen oft nicht ausrechend abgesichert. Eine Lösung bietet die Fahrerschutzversicherung, welche für den tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers leistet. Die Fahrerschutzversicherung übernimmt Kosten wie:
· Verdienstausfall
· Schmerzensgeld
· Umbaumaßnahmen
· Hinterbliebenenrente
· Haushaltshilfe