News-Presse

Versicherungsschutz für Navigationsgeräte
26.08.2010

Versicherungsschutz für Navigationsgeräte

Immer häufiger erhalten wir Schadenmeldungen über den Diebstahl mobiler Navigationsgeräte. Diese sind jedoch generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn sich das Gerät, z. B. im Kofferraum, nicht sichtbar unter Verschluss befand. Auch über die Hausratversicherung besteht überwiegend kein Versicherungsschutz für einen solchen Schaden. Sollten Sie ein solches Gerät besitzen, können wir Ihnen nur raten, dieses nach jeder Fahrt aus dem Fahrzeug zu entfernen.
 

Fest installierte und serienmäßig eingebaute Navigationsgeräte dagegen sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, zu beachten sind jedoch in den Bedingungen (AKB) festgelegte Entschädigungsgrenzen. Auf Ihren Wunsch hin prüfen wir gerne, ob für Sie ausreichend Versicherungsschutz geboten ist.

Alle News anzeigen

Öffnungszeiten



Wenn Sie uns kontaktieren möchten, erreichen Sie uns zu den folgenden Zeiten in unseren Büroräumen:

Montag - Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr


Für Besuche ausserhalb unserer Öffnungszeiten bitten wir um Terminvereinbarung.

Öffnungszeiten


Wenn Sie uns kontaktieren möchten, erreichen Sie uns zu den folgenden Zeiten in unseren Büroräumen:

Mo - Do
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Für Besuche ausserhalb unserer Öffnungszeiten bitten wir um Terminvereinbarung.