News-Presse
26.08.2010
Versicherungsschutz für Navigationsgeräte
Immer häufiger erhalten wir Schadenmeldungen über den Diebstahl mobiler Navigationsgeräte. Diese sind jedoch generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn sich das Gerät, z. B. im Kofferraum, nicht sichtbar unter Verschluss befand. Auch über die Hausratversicherung besteht überwiegend kein Versicherungsschutz für einen solchen Schaden. Sollten Sie ein solches Gerät besitzen, können wir Ihnen nur raten, dieses nach jeder Fahrt aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Fest installierte und serienmäßig eingebaute Navigationsgeräte dagegen sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, zu beachten sind jedoch in den Bedingungen (AKB) festgelegte Entschädigungsgrenzen. Auf Ihren Wunsch hin prüfen wir gerne, ob für Sie ausreichend Versicherungsschutz geboten ist.