News-Presse

20.12.2017

Geänderte Öffnungszeiten über die Feiertage

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt 2018 auf 9.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 18.000 Euro.

Rentenbeiträge
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 18,7 auf 18,6%. Renten Jahrgänge, die in 2018 neu hinzukommen müssen  jedoch 76% statt 74 % der Rente versteuern.

Kindergeld
Das Kindergeld wird auf 194 Euro für die ersten beiden Kinder angehoben. Für das dritte Kind gibt es 200 Euro und für jedes weiter 225 Eur. 

Riester-Rente
Die Grundzulage für Riester-Verträge erhöht sich von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr. Die Kinderzulagen bleiben jedoch unverändert. 

Beitragsbemessungsgrenzen
2018 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 4.425 Euro. Bei der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 6.500 Euro und in den neuen auf 5.800 Euro.
Die Grenze zum Wechsel in die private Krankenversicherung liegt 2018 bei einem Bruttoeinkommen von 4.950 Euro.

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Wenn Sie uns kontaktieren möchten, erreichen Sie uns zu den folgenden Zeiten in unseren Büroräumen:

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Für Besuche ausserhalb unserer Öffnungszeiten bitten wir um Terminvereinbarung.

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