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Mediation als Teil der Rechtsschutzversicherung
26.06.2010

Mediation als Teil der Rechtsschutzversicherung

Immer mehr Rechtsschutzversicherer gehen dazu über die Mediation als Zusatzbaustein zu einer herkömmlichen Rechtschutzversicherung anzubieten. Jährlich gibt es rund 1,6 Millionen Zivilprozesse wie z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Konflikte mit dem Mieter/Vermieter.
Viele dieser Prozesse könnten im Vorfeld abgewendet werden, wenn ein Mediator, also ein speziell ausgebildeter und unabhängiger Vermittler eingeschaltet werden würde. Mit Hilfe des Mediators wird ein Kompromiss ermittelt und so sparen beide Seiten Zeit, Kosten und vor allem Nerven. Zudem können sich beide Parteien am Ende noch auf Augenhöhe begegnen, da niemandem der „Makel“ eines verlorenen Prozesses anhaftet.
Die Versicherer haben verschiedene Möglichkeiten des Versicherungsschutzes erarbeitet. So ist die Mediation bei einigen Gesellschaften als Zusatzbaustein gegen einen geringen Mehrbeitrag zu versichern, bei anderen Gesellschaften kann die Mediation zwingend einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschaltet werden und so sogar zu einer Beitragsersparnis führen.
 
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