News-Presse
26.05.2010
Glasschäden in der Teilkasko
Wir weisen darauf hin, dass Glasschäden in der Teilkaskoversicherung bereits vor Reparatur/Austausch der Versicherung, bzw. uns als Ihrem Ansprechpartner, gemeldet werden müssen. In der Regel verzichten die Versicherer auf die bedingungsgemäße Selbstbeteiligung, sofern die Scheibe repariert werden kann. Erfolgt allerdings vorab keine Schadenmeldung können Sie auf den Kosten der Reparatur sitzen bleiben. Zudem ist darauf zu achten, dass die Reparatur durch eine von der Gesellschaft anerkannte Werkstatt durchgeführt wird. So arbeitet z. B. die Kravag Allgemeine nicht mehr mit der Fa. Carglass zusammen.