News-Presse

Sturmschäden umgehend melden
26.03.2010

Sturmschäden umgehend melden

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Sturmschäden unmittelbar dem zuständigen Versicherer oder Vermittler gemeldet werden müssen, damit man spätere Komplikationen bei der Schadensregulierung vermeidet. Wir möchten bei dieser Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass wir im Schadenfall Ihr erster Ansprechpartner sind und Ihnen helfen, den Vorgang unkompliziert zum Abschluss zu bringen.
Alle News anzeigen

Öffnungszeiten



Wenn Sie uns kontaktieren möchten, erreichen Sie uns zu den folgenden Zeiten in unseren Büroräumen:

Montag - Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr


Für Besuche ausserhalb unserer Öffnungszeiten bitten wir um Terminvereinbarung.

Öffnungszeiten


Wenn Sie uns kontaktieren möchten, erreichen Sie uns zu den folgenden Zeiten in unseren Büroräumen:

Mo - Do
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Für Besuche ausserhalb unserer Öffnungszeiten bitten wir um Terminvereinbarung.