News-Presse
26.03.2010
Sturmschäden umgehend melden
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Sturmschäden unmittelbar dem zuständigen Versicherer oder Vermittler gemeldet werden müssen, damit man spätere Komplikationen bei der Schadensregulierung vermeidet. Wir möchten bei dieser Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass wir im Schadenfall Ihr erster Ansprechpartner sind und Ihnen helfen, den Vorgang unkompliziert zum Abschluss zu bringen.