News-Presse
15.02.2011
Elementarschadenversicherung
Die aktuelle Wetterlage zeigt einmal mehr, wie wichtig der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist. Sie können diese in die Wohngebäude- und auch Hausratversicherung einschließen. Der Versicherungsschutz tritt ein bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.Aus aktuellem Anlass weisen wir jedoch darauf hin, dass in der Regel sog. Dachlawinen, wenn z. B. Schneemassen von einem Spitzdach auf ein Flachdach fallen, als nicht versichert gelten. Hier ist der Hauseigentümer gefragt, selbst entsprechende Vorsorge zu treffen. Schneebremsen sind insbesondere unterhalb von Sonnenkollektoren wichtig.