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Rechnungszins in der Lebens- und Rentenversicherung sinkt in 2012
Es ist beschlossene Sache, dass der Rechnungszins in der privaten Lebens- und Rentenversicherung zum 01.01.2012 auf 1,75 % sinken wird. Bei dem Rechnungszins handelt es sich um den garantierten Zinssatz, mit dem neu abgeschlossene Verträge verzinst werden. Hinzu kommen noch (nicht garantierte) Überschüsse, so dass sich in der Regel insgesamt eine wesentlich höhere Verzinsung ergibt, welche von der Absenkung natürlich unberührt bleibt. Während das Bundesfinanzministerium bereits zum 01.07.2011 eine Absenkung auf 1,75 % erwog, sprach sich die Versicherungsbranche für eine Absenkung auf 2 % zum 01.01.2012 aus. Derzeit liegt der Garantiezins noch bei 2,25 %. Es spricht also einiges dafür, die Entscheidung über eine private Altersvorsorge nicht „auf die lange Bank" zu schieben. So sichern Sie sich mit einem zeitnahen Abschluss den höheren Garantiezins für die gesamte Vertragslaufzeit. Zudem wird die Altersuntergrenze (frühestmöglicher Bezug der Leistungen aus einem Vertrag) für die Riester-Rente, Rürup-Rente und kapitalbildende Lebensversicherungen zum kommenden Jahr von 60 auf 62 Jahre angehoben.