News-Presse
01.03.2011
Doppelversicherung bei Anhängerschäden
Nach einer neuen Entscheidung des BGH ist bei Kfz-Haftpflichtschäden, an denen ein Gespann (alle Arten von Anhängern an Pkw, Nutzfahrzeugen usw., also auch Wohnwagen) beteiligt ist, nicht mehr grundsätzlich der Versicherer des Zugfahrzeuges allein für die Regulierung zuständig.
Vielmehr ist von einer Doppelversicherung auszugehen, so dass die Schadenaufwendungen für Kfz-Haftpflichtschäden mit dem Versicherer des Anhängers geteilt werden können. Die Regulierung erfolgt jedoch zunächst aus der Police des ziehenden Fahrzeuges.