News-Presse
24.05.2011
Auslandsschadenschutzversicherung in der Kfz-Versicherung
Kunden, die sich regelmäßig mit ihrem Fahrzeug im Ausland aufhalten, empfehlen wir den Einschluss einer Auslandschadenschutzversicherung. Dieser Schutz ist in einigen Tarifen bereits enthalten, manche Gesellschaften machen den Abschluss eines Schutzbriefes zur Voraussetzung.
Haben Sie diesen Baustein versichert, wird ein Schaden, der durch ein im Ausland versichertes Kraftfahrzeug verursacht wurde durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert, so dass man sich nicht mit einer ausländischen Versicherungsgesellschaft auseinander setzen muss. Der Versicherer nimmt dann seinerseits die ausländische Gesellschaft in Regress.