News-Presse
05.07.2011
Ausfalldeckung in der PHV
In einer Studie zeigte sich ebenfalls, dass lediglich 66% eine private Haftpflichtversicherung (PHV) abgeschlossen haben. Doch was passiert, wenn Ihnen von einem Dritten ein Schaden zugefügt wird und dieser weder versichert ist, noch die Mittel besitzt, um Sie aus eigener Tasche zu entschädigen?In diesem Fall tritt, sofern vereinbart, die Forderungsausfalldeckung ein, die Bestandteil neuerer Verträge ist. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag dahingehend und lassen Sie uns ggf. ein Umstellungsangebot erstellen.