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Versicherungen für Schulanfänger
19.08.2011

Versicherungen für Schulanfänger

Mit dem Ende der Sommerferien beginnt für viele Kinder ihr erstes Schuljahr. Da sich Unfälle trotz größter Sorgfalt und Vorbereitung leider nicht immer vermeiden lassen, sollten Eltern für den richtigen Versicherungsschutz sorgen.

Auf dem Schulweg greift, wenn auch begrenzt, die gesetzliche Unfallversicherung. Wir empfehlen darüber hinaus die Absicherung über eine private Unfallversicherung, die auch Unfälle in der Freizeit abdeckt und somit rund um die Uhr Leistungen bietet. Ergänzend kann auch eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen werden, die nicht nur bei Unfall, sondern auch im Krankheitsfall eintritt.

Doch wie sieht es aus, wenn Ihr Kind einen Dritten schädigt? Da Kinder bis zu Vollendung des 7. Lebensjahres nicht deliktfähig sind, können sie für verursachte Schäden in der Regel nicht haftbar gemacht werden. Etwaige Ansprüche Dritter sollten aber auf jeden Fall der privaten Haftpflichtversicherung gemeldet werden, da diese nicht nur dazu dient, bei berechtigten Ansprüchen zu leisten, sondern auch um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und dies notfalls auch gerichtlich. Eltern, die nicht möchten, dass der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen bleibt, können Ihre Haftpflicht um den Passus „Schäden durch deliktunfähige Kinder" erweitern. Ist dieser Baustein vereinbart, tritt die Versicherung auch ein, wenn gesetzlich keine Haftung besteht. Der Einschluss solcher Schäden ist jedoch auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

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