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Die Renteninformation
Einmal jährlich erhält jeder Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet und Beitragszeiten von mindestens 60 Kalendermonaten aufweisen kann, eine Renteninformation.
Dieser kann die Zahl der bislang erworbenen Entgeltpunkte, die Höhe der monatlichen Erwerbsminderungsrente, Hochrechnungen der individuellen monatlichen Altersrente zum 65. bzw. 67. Lebensjahr und Versicherungszeiten entnommen werden.
Ein prüfender Blick auf die Renteninformation und speziell die aufgeführten Versicherungszeiten lohnt sich, da es leider immer wieder vorkommt, dass versicherungsrelevante Zeiten und Beiträge nicht richtig erfasst wurden. So sind neben den Versicherungszeiten auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten (wie z. B. Studium, Kindererziehung, Pflege eines Pflegebedürftigen) leistungsrelevant und sollten geprüft werden.
Sollte Ihre Renteninformation Fehler oder Lücken aufweisen, sollten Sie sich zur Klärung möglichst kurzfristig an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie können so bereits jetzt späteren Komplikationen beim Renteneintritt zuvorkommen.