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Beitragsbemessungsgrenzen sollen in 2012 wieder steigen
Wie der Haufe-Verlag berichtet, werden die meisten Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2012 angehoben. Verantwortlich für die Anhebung ist die Lohnentwicklung des Jahres 2010, die in den alten Bundesländern bei 2,09 % und in den neuen Bundesländern bei 1,97 % lag.
Der Entwurf der Rechengrößenverordnung soll im Oktober verabschiedet werden und sieht die folgenden Werte vor:
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)n von derzeit 3.712,50 EUR auf 3.825,00 EUR im Monat. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze steigt im selben Maße, nämlich um 112,50 EUR, auf monatlich 4.237,50 EUR. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird somit wieder etwas erschwert werden.
Auf Grund der Anhebung der BBM steigt auch der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung, so dass dieser künftig bei 313,65 EUR für Arbeitnehmer und 279,23 EUR für Arbeitgeber liegen wird.
In den alten Bundesländern erhöht sich zudem die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von bisher 5.500,00 EUR auf dann 5.600,00 EUR, was für den betroffenen Personenkreis zu höheren Lohnnebenkosten führt.