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Ersatz von Wertsachen in der Hausratversicherung
20.10.2011

Ersatz von Wertsachen in der Hausratversicherung

Schmuck und sonstige Wertsachen gehören zu den bevorzugten Zielen von Einbrechern. Bei der Schadenregulierung stellt sich häufig heraus, dass die Betroffenen den Wert Ihres Verlustes nicht beziffern oder belegen können, teilweise nicht einmal selbst in der Lage sind, zu  erfassen, was gestohlen wurde.

Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der Allianz ergab, dass zwar rund 76 % der Befragten ihren Schmuck im Fachhandel kaufen, jedoch nur die Hälfte auch Unterlagen zu ihren Schmuckstücken oder Uhren besitzen. Zwar besitzen heutzutage viele Haushalte eine Digitalkamera, trotzdem fertigen nur rund ein Viertel Fotos von ihren Wertsachen an.

Für eine ordentliche Schadenregulierung können solche Bilder eine erste Hilfe zur Ermittlung einer angemessenen Entschädigung darstellen, sind aber keineswegs alleine ausreichend. Achten Sie darauf, dass Sie zu Ihren Schmuckstücken möglichst Belege haben, die den Goldgehalt, das Gewicht und die Edelsteinqualität angeben. Auf Grund der Vielzahl von Fälschungen verlangen viele Gesellschaften bei Uhren inzwischen neben der Angabe des Herstellers und des Modells auch ein Echtheitszertifikat.    

Abschließend sollten Sie darauf achten, dass Sie die Belege getrennt von den Wertsachen aufbewahren, da diese ansonsten mit dem Schmuck entwendet werden.

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